Korrektes und regelkonformes Verhalten hat für die Unternehmen der ESD Dienstleistungsgruppe und ihre Mitarbeitenden große Wichtigkeit. Wir legen Wert auf gelebte Integrität und Regeltreue. Uns ist es wichtig von potenziellem Fehlverhalten Kenntnis zu erlangen, die Sachlage prüfen zu können und gegebenenfalls Abhilfe zu schaffen. Entsprechend dem aktuell vorhandenen Referentenentwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) sowie der Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz hinweisgebender Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, haben Sie hier die Möglichkeit eine Meldung zu verfassen.
Jede eingehende Meldung wird geprüft und bearbeitet und wir garantieren den Schutz der Hinweisgeber, Betroffenen sowie der bei der Aufklärung des Hinweises beteiligten Mitarbeiter*innen. Hierbei gilt für Betroffene die Unschuldsvermutung, bis ein Verstoß aufgeklärt und nachgewiesen ist. Die Bearbeitung erfolgt unter Einhaltung von Vertraulichkeit. Im Rahmen eines gerechten und geschützten Prozesses werden die erhaltenen Hinweise und Informationen bearbeitet.
Damit Ihre Meldung zielgerichtet bearbeitet werden kann ist es wichtig, dass die Meldung so konkret wie möglich (Wer? Was? Wann? Wie? Wo?) ist. Die Abgabe und Bearbeitung Ihrer Meldung funktioniert vertraulich und geschützt. Sie als Hinweisgeber*innen können dabei selbst entscheiden, ob sie anonym bleiben möchten.
ESD Dienstleistungsgruppe
Stichwort: „Hinweisgebermeldung (vertraulich)“
Mühlbauerstraße 8
84453 Mühldorf a. Inn
„*“ zeigt erforderliche Felder an
„*“ zeigt erforderliche Felder an